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Rechtsanwalt Tödt-Lorenzen

Ihr Anwalt für Fluggastrecht

Das Flugzeug gehört zu den schnellsten und sichersten Verkehrsmitteln. Am Flughafen angekommen haben Reisende jedoch immer wieder mit Flugverspätung oder -ausfällen zu kämpfen. Der Start in den Urlaub oder die Geschäftsreise wird so schnell zum zeitaufwendigen und teuren Ärgernis. Neue Tickets, lange Wartezeiten und zusätzliche Verpflegung – all das ist mit erheblichen Kosten verbunden. Hier greift das Fluggastrecht, es verpflichtet Fluggesellschaften in Fällen von Flugunregelmäßigkeiten zu Ausgleichszahlungen. Sind Sie von Verspätungen, Überbuchungen oder Ausfällen betroffen, ist es immer ratsam, fachkundige Hilfe hinzuzuziehen. Ich bin seit etlichen Jahren als Anwalt im Reiserecht tätig und stehe meinen Mandanten mit fundiertem Fachwissen in allen rechtlichen Fragen rund ums Verreisen zur Seite.

Fluggastrecht – der Weg zu Ihrer Entschädigung

Kommt es durch Verschulden der Fluggesellschaft zu einem Flugausfall, haben die Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Es sind ebenfalls Ausgleichszahlungen zu leisten, wird der Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht. Diese Regelung greift auch, wenn ein Passagier im Rahmen der Verspätung seinen Anschlussflug nicht bekommt. Sollten Fluggäste ihre Reise aufgrund einer Überbuchung des Flugs nicht antreten können, ist dies ebenso ein Verschulden der Airline. Hier schützt neben dem Fluggastrecht auch das Recht auf Ersatzbeförderung für die Betroffenen. In all diesen genannten Fällen unterstütze ich Sie. Als Anwalt kenne ich die rechtlichen Möglichkeiten des Fluggastrechts und berate Sie umfassend zu Ihrem individuellen Anliegen.

Die Leistungsbereiche von Anwalt Stefan Tödt-Lorenzen auf einen Blick:

  • Reiserecht
  • Verkehrsrecht
  • Haftpflichtrecht

Jetzt Termin vereinbaren und Fluggastrecht durchsetzen

Ich bin Anwalt aus Überzeugung und stehe meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich zu Ihren juristischen Optionen beraten und vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 069 65302454. Schicken Sie alternativ gerne eine E-Mail an info@reiserecht-frankfurt.de.

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